Allgemeine Verkaufsbedingungen

 

der Firma theHUD Agency & Distribution GmbH, Hannover

 

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

 

  1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für die Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten dies ausdrücklich schriftlich genehmigt. Unsere Verkaufsbedingungen geltend auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
  1. Alle Vereinbarungen, Zusicherungen, Nebenabreden oder sonstige Änderungen oder Er­gänzungen der Verkaufsbedingungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung einzelner Verträge oder der Gesamtheit von Verträgen getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung, die nur durch einen der theHUD GmbH den oder die Geschäftsführer oder einen von ihm schriftlich bevollmächtigten Mit­arbeiter erfolgen kann. Insbesondere sind für uns tätige freie Handels­vertreter grundsätzlich nicht berechtigt, andere, von diesen Verkaufsbedingungen ab­weichende Regelungen ohne unsere Zustimmung zu treffen.
  1. Unsere Verkaufsbedingungen geltend auch gegenüber Unternehmern.

 

 

§ 2 Angebot – Zustandekommen des Vertrages

 

  1. Die von dem Kunden bei uns abgegebene Bestellung stellt ein bindendes Angebot dar, und zwar unabhängig davon, ob diese schriftlich, telefonisch oder per elektronischer Post auf­gegeben wird.

Im Falle von Sofort-Orders sind wir berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 10 Tagen anzunehmen. Im Falle von Vor-Orders verlängert sich die Annahmefrist auf 6 Monate. Die Annahme erfolgt entweder durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der bestellten Ware an den Kunden. Erhält der Kunde keine Auftragsbestätigung oder wird ihm die bestellte Ware nicht ausgeliefert, kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden nicht zu­stande. Die Abgabe eines Angebotes durch den Kunden erzeugt keinerlei rechtliche Pflichten auf Seiten von theHUD GmbH.

  1. Sollte der Bestellung des Kunden ein Angebot von uns vorausgegangen sein, so ist dieses freibleibend.
  1. Änderungen und Abweichungen von der bestellten Ware bleiben uns vorbehalten, sofern der Vertragsgegenstand keine für den Kunden unzumutbaren Änderungen erfährt. Etwaige Schadenersatzansprüche gegen uns aufgrund der Lieferung von Waren, die gegenüber der Bestellung zumutbare Änderungen aufweisen, sind ausgeschlossen.

 

§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen - Mahngebühr

 

  1. Die Preise für unsere Produkte ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Preise gelten „ab Lager Hannover“, d. h. und Lieferkosten fallen zusätzlich an.
  1. Der Kaufpreis ist netto (d. h. ohne Abzüge) zahlbar innerhalb von 10 Tagen vom Ab­rechnungsdatum.Die Zahlungsfrist beginnt mit Eingang der Warenlieferung bei dem Kunden, nicht jedoch vor Rechnungserhalt. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen als pauschalierten Schadenersatz wie folgt zu fordern: 

           a. mit Ablauf des ersten Monats nach Verzugseintritt 1 % monatlich bezogen auf den Rechnungsendbetrag,

           b. ab dem Ablauf des zweiten Monats des Verzugseintritts 2 % monatlich auf den Rechnungsendbetrag.

In jedem Fall des Zahlungsverzuges ist der Kunde verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB an uns zu zahlen. In jedem Fall ist der Kunde berechtigt, den Nachweis zu führen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Schadenersatz ist dann entsprechend zu mindern. Uns bleibt vorbehalten, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, wir sind dann berechtigt, diesen geltend zu machen.

  1. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung mit einem Geschäftsführer von theHUD GmbH oder einem von ihm schriftlichen bevollmächtigten Dritten.
  1. Wir behalten uns vor, die Lieferung von bestellter Ware nach unserem Ermessen per Nachnahme, Barzahlung oder nur gegen Vorkasse vorzunehmen. Die Zahlungsbedingungen werden im Einzelfall mit TheHUD GmbH vereinbart. TheHUD GmbH behält sich vor die Zahlungsbedingungen jederzeit für die Zukunft einseitig zu ändern. 
  1. Aufrechungssrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechts­kräftig festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt sind. Er kann Leistungen seinerseits nur zurückbehalten als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Ein Abzug von seiner Leistung ohne eine zuvor von uns erstellte Gutschrift ist nicht zu­lässig, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt.
  1. Für jede erforderliche Mahnung wird ein Betrag in Höhe von 5,00 € für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand den Kunden in Rechnung gestellt.

 

§ 4 Teillieferung – Gefahrübergang – Lieferfristen - verzögerte Abnahme

  1. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
  1. Werden Versand oder Zustellung auf Veranlassung des Kunden um mehr als 2 Wochen verzögert, behält sich theHUD GmbH das Recht vor, die Bestellung zu stornieren und eine Stornogebühr von 30 % des Bestellwertes zu erheben.

Für auf Kundenwunsch gesondert hergestellte „Costumprodukte (SMU)“ beträgt die Stornogebühr 100 %. Im Übrigen behält sich theHUD GmbH die Geltendmachung sämtlicher Rechte vor, insbesondere behält sich theHUD GmbH vor, den Kunden nicht mehr zu beliefern, wenn die Stornogebühren nicht bezahlt werden.

  1. Lieferungen sind, auch wenn sie unerheblich und damit genehmigungsfähige Mängel auf­weisen von dem Kunden entgegen zu nehmen.
  1. Sofern sich aus den Vertragsbedingungen nichts anderes ergibt, erfolgt die Lieferung „ab Werk“, d. h. die Gefahr, dass zufälligen Unterganges oder Verlust der Ware nach Aufgabe der Ware zum Transport, trägt der Kunde. Dies gilt nicht, soweit Fracht und Verpackung von theHUD GmbH übernommen werden.

In den übrigen Fällen werden wir auf Wunsch des Kunden die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

  1. Die Einhaltung von vereinbarten Lieferfristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungs­bedingungen voraus.

 

§ 5 Mängelgewährleistung

  1. Handelt es sich bei dem Kunden nicht um einen „Verbraucher“ so setzt die Geltendmachung von Mängelgewährleistungsrechten voraus, dass der Kunde die ihm gelieferte Ware innerhalb von 48 Stunden nach Zugang der Lieferung untersucht und, wenn sich ein Mangel zeigt, theHUD GmbH unverzüglich Anzeige macht. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich, also innerhalb von 48 Stunden, nach der Entdeckung gegenüber theHUD GmbH geltend gemacht werden, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Hat theHUD GmbH den Mangel arglistig verschwiegen, so können wir uns nicht auf diese Regelung berufen.
  1. Soweit ein von uns zu vertretener Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. In jedem Fall steht uns das Recht zu, vor Mangelbeseitigung die mangelhafte Ware in Augenschein zu nehmen und zu prüfen. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung er­forderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit diese nicht dadurch erhöht werden, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
  1. Der Kunde hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine uns gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sach­mangels fruchtlos verstreichen lassen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden lediglich das Recht zur Minderung des Kaufpreises zu.
  1. Die Einsendung von mangelhafter Ware ist nur nach Erteilung einer Retournummer zulässig.
  1. Soweit nachstehend nichts anderes gesagt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für den entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
  1. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht.
  1. Soweit wir fahrlässig eine Hauptvertragspflicht, etwa eine Lieferpflicht oder eine vertrags­wesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorher­sehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  1. Die Dauer unserer Gewährleistungspflicht beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangel­folgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Sie ist insbesondere keine Garantiefrist, d. h. theHUD GmbH haftet grundsätzlich nur für solche Mängel, die zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges vorliegen.

 

§ 6 Gesamthaftung

  1. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in § 5 Abs. 5.) bis 7.) vorgesehen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
  1. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungs­verzug sind wir berechtigt, die gelieferte Ware herauszuverlangen. In dem Herausgabe­verlangen der Ware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Ware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Ver­wertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden, abzüglich angemessener Ver­wertungskosten, anzurechnen.

Auf Wunsch des Kunden stellt theHUD GmbH Werbematerial, etwa „Display’s“ zum Zwecke der Repräsentation von TheHUD GmbH Produkten zur Verfügung.

Diese Werbematerialien bleiben im Eigentum von theHUD GmbH, auch wenn diese eingebaut werden oder sonst wie mit Eigentum des Kunden fest verbunden werden. Eine Verpfändung oder Verkauf der Werbematerialien ist untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, die Werbematerialien in gutem Zustand zu erhalten. Er darf die Werbematerialien auch nicht verändern. Sämtliche Werbematerialien sind ausschließlich für den Verkauf, die Präsentation und sonstige Zwecke zu Gunsten von theHUD GmbH Produkten zu benutzen. Eine anderweitige Nutzung ist hiermit ausdrücklich untersagt. Dies kann zur Kündigung des Lieferantenvertrages führen.

  1. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir entsprechend rechtliche Schritte zur Abwehr erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten dieser rechtlichen Maßnahmen zu erstatten, haftet der Kunde für den von uns entstandenen Ausfall.

 

§ 8 Verwendungsbeschränkung der gelieferten Ware – Vertragsstrafe

  1. Wir beliefern nur ausgewählte Einzelhändler nach Maßgabe der theHUD GmbH Leitlinieien. Daher darf der Kunde die aufgrund seiner Bestellung gelieferten Waren nur in den in der Bestellung bezeichneten und von uns schriftlich genehmigten Ladenlokalen zum Verkauf anbieten oder sonst wie ausstellen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, die Ware an gewerbliche Wiederverkäufer (andere Groß- und/oder Einzelhändler) weiter zu verkaufen oder ander­weitig abzugeben. Es entspricht der Verkaufsphilosophie von theHUD GmbH, dass bezogen auf die jeweilige Einwohnerdichte und Kaufkraft nur eine beschränkte Anzahl Einzelhandels­geschäfte theHUD GmbH Produkte anbieten können. Dieser Marktpolitik liefe es zuwider, wenn unsere Kunden durch Wiederverkäufer aus anderen Gebieten beeinträchtigt werden. Daher ist es auch untersagt, die bestellten Waren im Wege des E-Commerce bzw. des Versand­handels ohne Genehmigung von theHUD GmbH zu vertreiben.
  1. Verstößt der Kunde gegen das im § 8 Abs. 1.) vereinbarte Verbot, indem er von uns gelieferte Ware außerhalb des/der in der Auftragsbestätigung genannten Ladenlokals/Ladenlokale oder außerhalb des ihm genehmigten E-Commerces oder Versandhandel zum Verkauf anbietet oder sonst wie ausstellt oder dadurch, dass er die Ware an gewerbliche Wiederverkäufer weiterverkauft oder in sonstiger Weise an diese abgibt, so zahlt der Kunde an theHUD GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe von 15.000,00 € die nachgewiesenen Einzelfall. Waren der von uns vertriebenen Marken, die nicht von uns im EWR in den Verkehr gebracht wurden gelten als Falsifikate. Im Verkauf dieser liegt ebenfalls eine Vertragsverletzung, die mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 15.000,00 € für jeden Einzelfall geahndet wird. Im Verkauf sämtlicher Falsifikate liegt eine Vertragsverletzung, die mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 15.000,00 € für jeden Einzelfall geahndet wird.
  1. Wir sind im Falle des Verstoßes gegen die Verbote aus § 8 Abs. 1.) und 2.) berechtigt, nach unserer Wahl den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder die Auslieferung von noch ausstehenden Teillieferungen zu unterlassen.
  1. Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass die ihm gelieferten Waren in einer für den Kunden nicht erkennbaren Art markiert werden, um die Einhaltung dieser Verbote zu über­prüfen.

 

§ 9 Stornogebühr

  1. Für den Fall, dass die Ware aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, nicht angenommen oder nicht ausgeführt wird, sind wir berechtigt, den Auftrag zu stornieren. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall der Stornierung, an uns eine Kostenpauschale in Höhe von bis zu 30 % (100 % für Customprodukte/SMU) des Auftragswertes als pauschalierten Schadenersatz zu zahlen, wobei ihm der Nachweis unbenommen bleibt, dass tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist, uns der Nachweis offen steht, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Das gleiche gilt, falls aufgrund eines Stornobegehrens des Kunden zwischen ihm und uns ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde.
  1. Soweit ein Auftrag nicht gemäß Ziffer 1 storniert bzw. ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde, hat der Kunde nicht angenommene oder retournierte Ware, die mangelfrei ist, trotz der Rücksendung in voller Höhe zu bezahlen. Die Aufbewahrung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden.

 

§ 10 Abtretungsverbote

Die Rechte des Kunden aus den mit uns geschlossenen Verträgen sind nicht übertragbar, ins­besondere nicht abtretbar.

 

§ 11 Geschützte Marken und Logos

Der Kunde ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung befugt, die ge­schützten Logos und Marken der ihm gelieferten Ware außerhalb der gelieferten Waren in irgendeiner Art und Weise geschäftlich zu verwenden.

 

§ 12 Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zu­gehenden firmen- und personenbezogenen Daten in einer EDV-Anlage gespeichert und auto­matisch verarbeitet werden. (siehe auch Datenschutzerklärung)

 

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder lückenhaft, so wird dadurch die Wirksam­keit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der lückenhaften oder unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck der Parteien am nächsten kommt.

 

§ 14 Gerichtsstand – Erfüllungsort

  1. Sofern der Kunde kein Verbraucher ist, sondern Kaufmann ist, ist wahlweise unser Geschäftssitz, in Hannover Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
  1. Für die vertraglichen Beziehungen gilt das Recht unseres Geschäftssitzes unter Aus­schluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).